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Infos für Projektträger - Anforderung an Antragsteller

Anforderungen an Antragsteller


Antragsberechtigt sind grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und in der Lage sind das Projekt fachgerecht umzusetzen. Schulen können keine Anträge stellen, aber als Kooperationspartner von Jugendverbänden und Fördervereinen einbezogen werden.

Die Förderhöchstsumme pro Einzelprojekt ist auf 20.000,-- € begrenzt. Ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan ist bei der Antragstellung vorzulegen.

Anträge für die Einzelprojekte können jederzeit in der Koordinierungsstelle Neustadt, Rosenstraße 2a, 23730 Neustadt, gestellt werden. Der zuständige Begleitausschuss entscheidet dann über die Anträge.

Die Verwendung der Mittel muss einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Einzelprojektes unter Vorlage der Einzelbelege nachgewiesen werden.

Für Fragen und eine eingehende Beratung bei der Antragstellung stehen die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Neustadt gerne zur Verfügung

 

 
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