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Infos für Projektträger - Anforderung an Antragsteller

Stammblattverfahren


Grundsätzliche Informationen
Hier haben wir für Sie schon einmal die wesentlichen Punkte zum Stammblattverfahren aufgelistet. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie diese gerne an uns stellen. Es folgen einige Anmerkungen zu ausgewählten Punkten aus dem Stammblatt I.
(Die Nummernangaben beziehen sich auf die einzelnen Punkte des Stammblattes)

1. Angaben zum Träger:
Es gelten die Leitlinien des Bundesprogramms:
Als Zuwendungsempfänger (Letztempfänger) für die Einzelprojekte zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die nachfolgende Bedingungen erfüllen:
a) Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms;
b) Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens;
c) Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
d) Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung, ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrages auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrages / der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit.

Nicht möglich ist damit bspw.:
o die Förderung von Einzelpersonen
o die Förderung von Initiativen ohne Rechtsform
o die Förderung von Schulen (nur über den Förderverein möglich)

3. Beginn und Ende des Einzelprojektes laut Förderbescheid:
Der Förderzeitraum des Einzelprojektes muss im Förderzeitraum des LAP´s laut Zuwendungsbescheid liegen. Das bedeutet, es ist nicht möglich Projekte aus Mitteln des LAP´s über das Ende des Zuwendungsbescheides für den LAP hinaus zu fördern! Über eine Fortschreibung Ihres LAP´s entscheidet das BMFSFJ. (Die Laufzeit der durch den Begleitausschuss bewilligten Einzelprojekte kann damit nur max. 12 Monate betragen.)

8. Kurzbeschreibung:
Die Kurzbeschreibung soll einen Überblick (klare Handlungskonzepte) darüber geben, wofür letztendlich die Mittel ausgegeben werden. Sie sind zudem Teil der Grundlage, auf der Ihre strategische Arbeit vor Ort im Rahmen der Prüfung einer ersten Fortschreibung bewertet wird. (Es ist an dieser Stelle kein Platz für Gesellschaftsanalysen, Ursache- und Wirkungshypothesen oder ähnliches, gefragt sind Zeitpläne, Maßnahmen und methodisches Vorgehen). Bitte beachten Sie ferner die Fördergrundsätze des Programms (siehe Leitlinien):
3.1 Allgemeine Fördergrundsätze
Das Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits existierenden Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.
Es gelten die Fördersätze nach den Richtlinien für den Kinder-und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 19.12.2000 (GMBI 2001, S. 18), geregelt unter Nr. III 3.1 bis 3.6

Nicht gefördert werden können
a) Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport , der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
b) Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
c) Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder-und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,
d) Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.

9.2 Erfolgsindikatoren:
Wie die Handlungsziele im Rahmen Ihres LAP´s sollten die Indikatoren dem SMART-Prinzip entsprechen, also spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch und terminiert sein. Es sollte nur etwas genannt werden, was sich am Ende des Projektes auch "nachweisen" und sich wirklich in der begrenzten Projektlaufzeit erreichen lässt.
Diese Indikatoren bieten für Sie und Ihren Begleitausschuss die Grundlage über die Qualität zu entscheiden. So können Sie im Nachhinein den Erfolg von Projekten und damit auch den Erfolg Ihres strategischen Handelns überprüfen. Allgemeingültige, vage Aussagen helfen an dieser Stelle nicht.

10. Gender Mainstreaming:
Gender Mainstreaming ist ein Leitprinzip, zu dessen Beachtung jedes Projekt verpflichtet ist. Das bedeutet eine Aussage wie "unser Projekt hat damit nichts zu tun" ist nicht akzeptabel.

11. Geplante Zahl an Personen:
Auch dieses Feld darf nicht leer bleiben!

12. Darstellung der Finanzierung:
Unter Personalausgaben sind grundsätzlich nur SV-pflichtige Ausgaben zu verzeichnen. Honorare sind als Sachkosten einzutragen.
Mittel, welche aus dem Bundesprogramm stammen sollen, also die Förderung im Rahmen des LAP´s, sind unter 2.7 Bundesmittel Vielfalt-LAP einzutragen. Stehen an dieser Stelle 0,00 € müssen wir davon ausgehen, dass das Projekt keine Förderung erhält.
In der Gesamtfinanzierung müssen alle Fördermittel, Eigenmittel, Einnahmen, etc., die sich auf das Projekt beziehen, als Einnahmen des Trägers ausgewiesen sein, während die Kosten des Projektes unter Ausgaben einzutragen sind. Die Einnahmen und Ausgaben des Trägers sollten in der Differenz grundsätzlich Null ergeben!

 

 
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VIELFALT TUT GUT

Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms:
„Vielfalt Tut Gut“
Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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