Start Infos für Projektträger
PDF Drucken E-Mail
Infos für Projektträger - Anforderung an Antragsteller

Finanztechnische Abwicklungen

Hier nur in „Kürze“ die wichtigsten Informationen.
Für ausführliche Hinweise wenden Sie sich bitte an die lokale Koordinierungsstelle.

- förderfähig sind nur die im Projektzeitraum kassenwirksam erfolgten Ausgaben der Einzelprojekte, die dem Zuwendungszweck, d.h. dem Projektziel, entsprechen.

- Ein Nachweis erfolgt mittels Rechnungs- und Ausgabebelegen. Auf den Belegen muss erkennbar sein, wann, in welcher Höhe, an welche Empfängerin/Empfänger und zu welchem Zweck Fördermittel verausgabt wurden.  Belege sind i.d.R. Original-Rechnungen mit Angabe der Umsatzsteuer und dazugehörige Original-Quittungen bzw. Kopien von Kontoauszügen oder Kontoausdrucken beim Online-Banking

- Werden im Rahmen des Projektes Eigen- und Drittmittel eingesetzt, müssen diese auch in den Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden.

- Zusätzliche Einnahmen bzw. hinzutretende Deckungsmittel mindern den Zuwendungsbetrag entsprechend.

- Es können nur Ausgaben erstattet werden, die nach dem per Bescheid festgelegten Projektbeginn des Einzelprojektes entstanden sind.

- Es können vom Träger Mittel bis zu zwei Monate im Voraus bei der Koordinierungsstelle beantragt werden.

- Spätestens einen Monat nach Projektende müssen alle Verwendungsnachweise der Koordinierungsstelle vorliegen.

Förderfähige Sachausgaben können z.B. sein:
- Reisekosten innerhalb des Programms,
- Reisekosten, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erstattet werden,
- Honorare
- Mietkosten
- Bürobedarf
- Arbeitsmaterial
- Zeitschriften und Bücher
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (<410 €)
- Ausgaben für Veröffentlichungen

Honorare sind unter Sachausgaben einzuordnen und abzurechnen.
Bei freihändiger Vergabe von Leistungen von 500 € bis 1.000 € ist eine nachvollziehbare formlose Preisermittlung bei mindestens  3 Unternehmen durchzuführen.
Bei Aufträgen von 1.001 € bis 7.600 € (ohne MwSt) sind mindestens 3 schriftliche Angebote einzuholen. Bei der freihändigen Vergabe gelten 7.000 € als Höchstwert.

Und ganz wichtig: wir stehen Ihnen gern bei Fragen zur Verfügung.

 
  !! Hier können Sie diese Seite mitgestalten !!  

VIELFALT TUT GUT

Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms:
„Vielfalt Tut Gut“
Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Copyright © Vielfalt Neustadt. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.